Donnerstag, 18. Januar 2024

Kündigungsschutz für freie Mitarbeiter?




Das ist eine gute Frage, deren wir uns stellen wollen. In der Regel haben freie Mitarbeiter keinen Kündigungsschutz, sind üblicherweise aber an eine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist gebunden. Allerdings geraten Freiberufler schnell in die Scheinselbständigkeit, wenn sie ausschließlich einen Auftraggeber haben. Für diesen kann es Folgen haben, die ihm finanziell schwer zu schaffen machen können.
Arbeitnehmer, die beim Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, genießen Kündigungsschutz. Freie Mitarbeiter haben keinen Kündigungsschutz, sie haben ebenfalls keine Möglichkeit, beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer noch am Beginn seiner Selbständigkeit steht, hat in der Regel nur einen Auftraggeber. Auch ist dies oft der Fall, wenn der Betrieb nur aus einer Person besteht.
Am besten ist es, wenn sich derjenige, der sich selbständig machen will oder bereits eine Selbständigkeit begonnen hat, anwaltlich beraten lässt. Rechtsanwalt Roland Sudmann hat als Fachanwalt für Arbeitsrecht das hierfür notwendige Fachwissen. Er ist Partner der Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel, die ihren Sitz in Mannheim hat. Fachanwalt Roland Sudmann ist nicht nur im Mannheimer Raum tätig, sondern bundesweit. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Unternehmer und Freiberufler in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Das Arbeitsrecht ist ein umfangreiches Gebiet, das für Laien nur allzu oft unverständlich ist. Fachanwalt Sudmann kennt sich auf diesem Gebiet hervorragend aus. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen auf diesem Gebiet findet er mit seinen Mandanten Lösungen, die für beide Parteien, Arbeitnehmer / Freiberufler und Unternehmer / Auftraggeber tragbar sind. Bevor man sich selbständig macht, sind umfassende Informationen über die "Knackpunkte" des Arbeitsrechts erforderlich, damit man keine finanziellen Schäden erleidet. Mehr unter Sudmann-Arbeitsrecht.de.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen