Das ist eine gute Frage, deren wir uns stellen wollen. In der
Regel haben freie Mitarbeiter keinen Kündigungsschutz, sind üblicherweise aber
an eine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist gebunden. Allerdings geraten
Freiberufler schnell in die Scheinselbständigkeit,
wenn sie ausschließlich einen Auftraggeber haben. Für diesen kann es Folgen
haben, die ihm finanziell schwer zu schaffen machen können.
Arbeitnehmer, die beim Arbeitgeber
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, genießen Kündigungsschutz. Freie
Mitarbeiter haben keinen Kündigungsschutz, sie haben ebenfalls keine
Möglichkeit, beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer
noch am Beginn seiner Selbständigkeit steht, hat in der Regel nur einen
Auftraggeber. Auch ist dies oft der Fall, wenn der Betrieb nur aus einer Person
besteht.
Am besten ist es, wenn sich derjenige, der sich selbständig
machen will oder bereits eine Selbständigkeit begonnen hat, anwaltlich beraten
lässt. Rechtsanwalt Roland Sudmann hat als Fachanwalt für Arbeitsrecht das
hierfür notwendige Fachwissen. Er ist Partner der Kanzlei Philipp, Sudmann und
Schendel, die ihren Sitz in Mannheim hat. Fachanwalt Roland Sudmann ist nicht
nur im Mannheimer Raum tätig, sondern bundesweit. Er berät und vertritt
Arbeitnehmer, Unternehmer und Freiberufler in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Das Arbeitsrecht ist ein umfangreiches Gebiet, das für Laien
nur allzu oft unverständlich ist. Fachanwalt Sudmann kennt sich auf diesem
Gebiet hervorragend aus. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen auf diesem
Gebiet findet er mit seinen Mandanten Lösungen, die für beide Parteien,
Arbeitnehmer / Freiberufler und Unternehmer / Auftraggeber tragbar sind. Bevor
man sich selbständig macht, sind umfassende Informationen über die
"Knackpunkte" des Arbeitsrechts erforderlich, damit man keine
finanziellen Schäden erleidet. Mehr unter Sudmann-Arbeitsrecht.de.
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